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Verhaltenstherapie: Wer zahlt wirklich? Dein Weg zur Kostenerstattung!

10

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Federico De Ponte

Experte für Präsenztherapie bei mindey

12.02.2025

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Federico De Ponte

Experte für Präsenztherapie bei mindey

Du suchst nach Verhaltenstherapie, aber die Frage der Kostenübernahme hält Dich zurück? Keine Sorge, wir helfen Dir! Die Finanzierung einer Therapie kann komplex sein, aber es gibt Wege, die Kosten zu decken. Erfahre jetzt, welche Möglichkeiten Du hast und wie Du professionelle Unterstützung erhältst.

Das Thema kurz und kompakt

Die Kostenübernahme für Verhaltenstherapie ist vielfältig: GKV, PKV, Beihilfe und Selbstzahlung sind mögliche Optionen. Informieren Sie sich gründlich über die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen.

Bei der GKV ist die 'Kassenzulassung' des Therapeuten und eine 'psychische Störung mit Krankheitswert' entscheidend. Bei fehlendem Therapieplatz mit Kassenzulassung kann die Kostenerstattung eine Option sein.

Als Selbstzahler profitieren Sie von freier Therapeutenwahl und schnellerem Therapiebeginn. Die GOP-Reform 2024 zielt darauf ab, Zuzahlungen zu reduzieren und den Zugang zur Therapie zu erleichtern. Eine Investition in Verhaltenstherapie kann die Lebensqualität deutlich verbessern.

Erfahre, wie Du die Kosten für Deine Verhaltenstherapie decken kannst. Wir klären auf über Krankenkassen, Privatversicherungen und Selbstzahler-Optionen. Jetzt informieren!

Verhaltenstherapie: So sichern Sie sich die Kostenerstattung!

Verhaltenstherapie: So sichern Sie sich die Kostenerstattung!

Sie suchen nach emotionaler und mentaler Unterstützung und fragen sich, wer die Kosten für Ihre Verhaltenstherapie übernimmt? Die gute Nachricht ist: Es gibt verschiedene Wege, um die Finanzierung Ihrer Therapie zu sichern. Ob über die gesetzliche Krankenkasse (GKV), private Krankenversicherung (PKV) oder als Selbstzahler – wir zeigen Ihnen, welche Optionen Ihnen offenstehen und wie Sie vorgehen sollten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kostenerstattung für Verhaltenstherapie in Deutschland. Wir klären auf über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Besonderheiten der verschiedenen Kostenträger, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Die Verhaltenstherapie ist eine anerkannte und wirksame Methode zur Behandlung verschiedener psychischer Erkrankungen. Sie hilft Ihnen, negative Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern, um Ihr Wohlbefinden zu steigern. Doch die Frage der Finanzierung kann oft eine Hürde darstellen. Wir helfen Ihnen, diese Hürde zu überwinden und den Weg zu Ihrer Therapie zu ebnen. Erfahren Sie, wie Sie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse beantragen, welche Alternativen es gibt und wie Sie auch ohne Kassenzulassung des Therapeuten Unterstützung erhalten können. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre mentale Gesundheit nicht an finanziellen Fragen scheitert.

GKV-Kostenerstattung: Kassenzulassung und Diagnose als Schlüssel zur Kostenübernahme!

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zwei Faktoren sind hierbei besonders wichtig: die 'Kassenzulassung' des Therapeuten und die Diagnose einer 'psychischen Störung mit Krankheitswert'. Das bedeutet, dass der Therapeut eine Zulassung der Krankenkasse benötigt, um GKV-Versicherte behandeln zu dürfen, und dass bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegen muss, die als behandlungsbedürftig eingestuft wird. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist eine Kostenübernahme durch die GKV in der Regel nicht möglich. Es ist daher ratsam, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und dem Therapeuten Ihrer Wahl zu informieren, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse finden Sie auf Psychotherapiesuche.de.

Der Prozess der Kostenübernahme durch die GKV ist klar strukturiert. Er beginnt in der Regel mit einer 'psychotherapeutischen Sprechstunde', die mindestens 50 Minuten dauert. Diese dient dazu, Ihr Anliegen zu klären und festzustellen, ob eine Verhaltenstherapie indiziert ist. Anschließend folgen 'Probesitzungen' (in der Regel zwei bis vier Sitzungen), in denen Sie den Therapeuten und seine Arbeitsweise kennenlernen können. Wenn beide Seiten einverstanden sind, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Dieser Antrag muss in der Regel von Ihrem Therapeuten begründet werden und eine Diagnose enthalten. Die Psychotherapie-Richtlinie gibt hierfür den Rahmen vor.

Die GKV übernimmt in der Regel eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden. Dabei wird zwischen Kurzzeittherapie und Langzeittherapie unterschieden. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel bis zu 25 Sitzungen, während eine Langzeittherapie bis zu 45 Sitzungen umfassen kann. Für eine Langzeittherapie ist in der Regel ein 'Gutachten' erforderlich, das von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird. Dieses Gutachten dient dazu, die Notwendigkeit der Therapie zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie angemessen ist. Sollte Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, haben Sie das Recht, 'Widerspruch' einzulegen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Experten beraten zu lassen, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Weitere Informationen zum Thema Wer zahlt Psychotherapie finden Sie in unserem Artikel.

PKV und Beihilfe: Individuelle Tarife für maximale Flexibilität bei der Therapeutenauswahl!

Im Gegensatz zur GKV bieten die private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe oft mehr Flexibilität bei der Wahl des Therapeuten und der Therapieform. Allerdings gibt es auch hier wichtige Unterschiede in der Kostendeckung, die von Ihrem individuellen Tarif und Vertrag abhängen. Es ist daher ratsam, sich vorab genau über die Bedingungen Ihrer Versicherung zu informieren. Ein wichtiger Aspekt ist, dass PKV und Beihilfe in der Regel nur sogenannte 'Richtlinienverfahren' übernehmen. Dazu gehören neben der Verhaltenstherapie auch die psychodynamische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Andere Therapieformen, wie beispielsweise die systemische Therapie, werden oft nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

Für Beamte, die über die Beihilfe versichert sind, gelten besondere Regelungen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für Psychotherapie bis zu einem bestimmten Satz, der sich an der 2,3-fachen GOP-Rate orientiert. Für die ersten 24 Sitzungen gibt es oft ein vereinfachtes Verfahren, bei dem keine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Für weitere Sitzungen muss jedoch ein Antrag gestellt werden. Auch bei der PKV gibt es oft Sitzungsbegrenzungen und mögliche Erweiterungen. Die genaue Anzahl der Sitzungen, die übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. In der Regel sind jedoch 'probatorische Sitzungen' erforderlich, um festzustellen, ob eine Therapie indiziert ist. Diese Sitzungen werden in der Regel von der PKV übernommen.

Es gibt auch bestimmte Ausschlusskriterien, die dazu führen können, dass die PKV oder die Beihilfe die Kosten für eine Therapie nicht übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Paartherapie, Erziehungsberatung oder Persönlichkeitsentwicklung. Diese Leistungen werden in der Regel nicht als medizinisch notwendig angesehen und daher nicht von der Versicherung übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedingungen der PKV und der Beihilfe sehr unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich vorab genau zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu den Kosten einer Psychotherapie finden Sie auf Privatpraxis-Psychotherapie-Bonn.de.

Sonderregelungen für Bundeswehr und Bundespolizei: Zugang zu Privatpraxen vereinfacht!

Neben der GKV, PKV und Beihilfe gibt es auch Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Soldaten und Bundespolizisten. Diese haben oft einen besonderen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung, der es ihnen ermöglicht, auch in Privatpraxen behandelt zu werden. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen direkt mit den zuständigen Stellen, wie beispielsweise dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder dem Bundespolizeipräsidium. Auch für Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) und der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) gibt es spezielle Regelungen. Diese können sich in der Regel von approbierten psychologischen Psychotherapeuten in Privatpraxen behandeln lassen. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Institutionen erhältlich.

Für Soldaten und Bundespolizisten gibt es spezielle Vereinbarungen, die den Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung erleichtern. So können Soldaten beispielsweise über eine Vereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Psychotherapie in Privatpraxen in Anspruch nehmen. Dafür ist zunächst eine Kostenübernahmeerklärung des Truppenarztes erforderlich. Anschließend muss der Arzt über die Diagnose, Indikation und Therapieziele informiert werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Auch Bundespolizisten haben seit Mai 2018 die Möglichkeit, direkt Privatpraxen aufzusuchen. Das Verfahren ähnelt dem der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhaltet eine vorläufige Beratung. Die Anträge und Abrechnungen werden vom Bundespolizeipräsidium bearbeitet.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sonderregelungen oft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass die Therapie aufgrund von dienstlichen Belastungen notwendig ist. Es ist daher ratsam, sich vorab genau über die jeweiligen Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Psychotherapie Rodenkirchen bietet weitere Informationen zu diesen Sonderfällen.

Unabhängigkeit durch Selbstzahlung: Freie Therapeutenwahl und sofortiger Therapiebeginn!

Wenn Sie die Kosten für Ihre Verhaltenstherapie selbst übernehmen, haben Sie den Vorteil, dass Sie unabhängig von den Vorgaben der Krankenkassen sind und Ihren Therapeuten frei wählen können. Als Selbstzahler gehen Sie eine direkte Vereinbarung mit dem Therapeuten ein, ohne dass Formalitäten mit der Krankenkasse erforderlich sind. Die Kosten für eine Sitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für eine 50-minütige Sitzung wird in der Regel die Analogziffer 812a berechnet, die derzeit etwa 134,06 Euro beträgt. Die genauen Kosten können jedoch je nach Therapeut variieren.

Die Vorteile als Selbstzahler liegen auf der Hand: Sie haben einen schnelleren Zugang zur Therapie, da Sie nicht auf einen Therapieplatz bei einem Kassenarzt warten müssen. Sie können Ihren Therapeuten frei wählen, unabhängig davon, ob er eine Kassenzulassung hat oder nicht. Und Sie profitieren von einer höheren Diskretion, da Ihre Therapie nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert wird. Ein weiterer Vorteil ist die flexible Terminplanung, da Sie sich nicht an die Vorgaben der Krankenkasse halten müssen.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Kosten für Psychotherapie steuerlich geltend zu machen. Nach § 33 EStG können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern sie einen bestimmten Eigenanteil übersteigen. Es ist jedoch ratsam, sich vorab von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die genauen Voraussetzungen zu klären. Die Psychotherapie Rodenkirchen bietet weitere Informationen zu den Kosten und der Abrechnung als Selbstzahler.

Kostenerstattung durchsetzen: So fordern Sie Ihr Recht auf Therapie ein!

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finden, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung übernimmt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 13 Absatz 3 SGB V. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz bei einem Kassenarzt bemüht haben. Dies wird als 'Systemversagen' bezeichnet.

Um das 'Systemversagen' nachzuweisen, müssen Sie Ihre Bemühungen um einen Therapieplatz dokumentieren. Das bedeutet, dass Sie Anrufe bei Therapeuten protokollieren und Absagen sammeln müssen. Auch die Einbeziehung der 'Termin-Servicestellen' (116117) ist wichtig. Einige Krankenkassen verlangen mittlerweile den Nachweis von mehreren erfolglosen Versuchen über die Termin-Servicestellen, um das Systemversagen zu belegen. Vor Beginn der Therapie ist eine 'psychotherapeutische Sprechstunde' erforderlich. Der Therapeut füllt dann das PTV-11 Formular aus, das eine vorläufige Diagnose, Befunde und Behandlungsempfehlungen enthält. Dieses Formular sollte dem Antrag auf Kostenerstattung beigefügt werden.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt, mehrere Therapeuten mit Kassenzulassung zu kontaktieren, die Anrufe zu dokumentieren, die Krankenkasse über die fehlenden Termine zu informieren, Ablehnungen der Termin-Servicestellen einzureichen, eine Bestätigung eines Therapeuten ohne Kassenzulassung über die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung einzuholen und einen formellen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Wichtige Regeln sind die Demonstration der Dringlichkeit, die Qualifikation des Therapeuten (Approbation und Fachkunde), die Antragsstellung vor Therapiebeginn und das Verständnis, dass separate Anträge für Probesitzungen und die eigentliche Therapie erforderlich sein können. Die Krankenkassen müssen innerhalb von drei bis fünf Wochen über die Anträge entscheiden. Patienten sollten über mögliche Kostendifferenzen zwischen den Gebühren des Therapeuten und den Standard-Kassenvergütungssätzen informiert werden. In Regionen mit einem akuten Mangel an approbierten psychologischen Psychotherapeuten können Krankenkassen ausnahmsweise psychotherapeutische Behandlungen durch 'Heilpraktiker für Psychotherapie' übernehmen. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse über die spezifischen Bedingungen für die Kostenerstattung in solchen Fällen zu informieren. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in unserem Artikel.

GOP-Reform 2024: Was sich für Ihre Therapie ändert!

Seit Juli 2024 gibt es neue GOP-Empfehlungen, die Auswirkungen auf die Kostenübernahme für Psychotherapie haben können. Die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) regelt die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen. Die neuen Empfehlungen sollen unter anderem dazu beitragen, dass Patienten weniger Zuzahlungen leisten müssen. Die GOP-Ziffer 812 ermöglicht es Therapeuten, zeitgemäße Gebühren zu berechnen, wodurch Zuzahlungen der Patienten oft entfallen. Eine 50-minütige Sitzung mit der 'doppelten' Ziffer 812 kostet 134,06 Euro und kann durch die Hinzufügung der Analogziffer 801 für die Beurteilung des aktuellen psychischen Zustands auf 167,58 Euro steigen (außer in der 'Psychotherapeutischen Sprechstunde').

Es ist ratsam, sich bei Ihrem Therapeuten und Ihrer Krankenkasse über die konkreten Auswirkungen der GOP-Reform zu informieren. Die GOP-Reform soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der psychotherapeutischen Versorgung verbessern. Sie soll auch dazu beitragen, dass Patienten einen besseren Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung erhalten. Die Psychotherapie Rodenkirchen bietet weitere Informationen zu den neuen GOP-Empfehlungen seit Juli 2024.

Kostenübernahme sichern: Ihre Checkliste für die Verhaltenstherapie!

Die Kostenerstattung für Verhaltenstherapie kann komplex sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und Information können Sie Ihre Chancen auf eine Kostenübernahme deutlich erhöhen. Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal im Überblick:

  • Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Bedingungen Ihrer Krankenkasse (GKV, PKV, Beihilfe).

  • Suchen Sie einen Therapeuten mit Kassenzulassung oder informieren Sie sich über das Kostenerstattungsverfahren.

  • Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen um einen Therapieplatz bei einem Kassenarzt.

  • Stellen Sie einen formellen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Experten beraten.

Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Es gibt einen Mangel an Therapieplätzen, lange Wartezeiten und komplexe bürokratische Hürden. Es ist daher wichtig, dass Sie sich aktiv für Ihre Rechte einsetzen und sich nicht entmutigen lassen. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat, sich im Dschungel der Kostenerstattung zurechtzufinden. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Therapie!

Sie möchten Ihre mentale Gesundheit stärken und suchen nach professioneller Unterstützung? Mindey bietet umfassende Therapie-, Coaching- und Unterstützungsdienste für Ihr mentales und emotionales Wohlbefinden. Wir befähigen Sie, mit individuellen Lösungen, professioneller Unterstützung und innovativen Ansätzen Ihre mentale und emotionale Gesundheit zu stärken und persönliche Herausforderungen selbstbewusst zu meistern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Angebote zu erfahren und den ersten Schritt zu einem besseren Wohlbefinden zu machen. Hier geht es zum Kontaktformular!

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FAQ

Wer übernimmt die Kosten für Verhaltenstherapie in Deutschland?

Die Kosten für Verhaltenstherapie können von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV), der Beihilfe oder als Selbstzahler übernommen werden. Die genauen Bedingungen variieren je nach Kostenträger.

Welche Voraussetzungen müssen für eine GKV-Kostenerstattung erfüllt sein?

Für eine GKV-Kostenerstattung sind eine 'Kassenzulassung' des Therapeuten und die Diagnose einer 'psychischen Störung mit Krankheitswert' erforderlich. Außerdem ist eine psychotherapeutische Sprechstunde und ggf. Probesitzungen notwendig.

Was ist, wenn ich keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung finde?

In diesem Fall können Sie unter Umständen einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie sich vergeblich um einen Therapieplatz bei einem Kassenarzt bemüht haben (Systemversagen).

Welche Vorteile bietet die Selbstzahlung einer Verhaltenstherapie?

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil einer freien Therapeutenwahl, eines schnelleren Therapiebeginns und einer höheren Diskretion, da Ihre Therapie nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert wird.

Was sind 'Richtlinienverfahren' und warum sind sie wichtig für PKV/Beihilfe?

'Richtlinienverfahren' sind wissenschaftlich anerkannte Therapieformen wie Verhaltenstherapie, psychodynamische Therapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. PKV und Beihilfe übernehmen in der Regel nur die Kosten für diese Verfahren.

Gibt es Sonderregelungen für Soldaten und Bundespolizisten?

Ja, für Soldaten und Bundespolizisten gibt es spezielle Vereinbarungen, die den Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung erleichtern, oft auch in Privatpraxen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit den zuständigen Stellen.

Was ändert sich durch die GOP-Reform 2024?

Die GOP-Reform 2024 soll unter anderem dazu beitragen, dass Patienten weniger Zuzahlungen leisten müssen. Die GOP-Ziffer 812 ermöglicht es Therapeuten, zeitgemäße Gebühren zu berechnen.

Wie kann Mindey bei der Suche nach emotionaler und mentaler Unterstützung helfen?

Mindey bietet umfassende Therapie-, Coaching- und Unterstützungsdienste für Ihr mentales und emotionales Wohlbefinden. Wir befähigen Sie, mit individuellen Lösungen, professioneller Unterstützung und innovativen Ansätzen Ihre mentale und emotionale Gesundheit zu stärken.

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