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Psychotherapie ohne Konsiliarbericht: Dein Weg zur schnellen Hilfe?

12

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Federico De Ponte

Experte für Präsenztherapie bei mindey

12.02.2025

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Federico De Ponte

Experte für Präsenztherapie bei mindey

Du suchst psychologische Unterstützung, aber der Konsiliarbericht hält Dich auf? Entdecke die Ausnahmen und Möglichkeiten, wie Du schneller Hilfe erhalten kannst. Erfahre mehr über Deine Optionen und kontaktiere uns für eine persönliche Beratung.

Das Thema kurz und kompakt

In bestimmten Fällen, wie bei der psychotherapeutischen Sprechstunde, der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung oder bei Akutbehandlungen, ist ein Konsiliarbericht nicht erforderlich, was den Zugang zur Therapie erleichtert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die Abschaffung des Konsiliarberichts bei Überweisung durch einen Arzt, was potenziell jährlich 140.000 Stunden einsparen und den Therapiebeginn beschleunigen könnte.

Auch ohne Konsiliarbericht hat der Therapeut eine Sorgfaltspflicht, sich ein umfassendes Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation zu machen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten und die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen.

Erfahre, wann Du für Deine Psychotherapie in Deutschland keinen Konsiliarbericht benötigst und wie Du den Prozess beschleunigen kannst. Jetzt informieren!

Psychotherapie-Einstieg leicht gemacht: Konsiliarberichtspflicht verstehen und Hürden abbauen

Psychotherapie-Einstieg leicht gemacht: Konsiliarberichtspflicht verstehen und Hürden abbauen

Sie suchen psychotherapeutische Hilfe, aber bürokratische Hürden schrecken Sie ab? Viele Menschen fragen sich, ob ein Konsiliarbericht zwingend notwendig ist, um eine Psychotherapie zu beginnen. Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen Sie in Deutschland keinen Konsiliarbericht für Ihre Psychotherapie benötigen und wie Sie den Prozess beschleunigen können. Wir zeigen Ihnen die Ausnahmen und Sonderfälle, damit Sie schnell und unkompliziert die Unterstützung erhalten, die Sie brauchen. Erfahren Sie, welche Rolle der Konsiliarbericht im traditionellen Verfahren spielt und welche Alternativen es gibt, um Ihre psychische Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen. Mindey unterstützt Sie dabei, den passenden Weg zu finden.

Die Frage nach der Notwendigkeit eines Konsiliarberichts ist besonders relevant, da die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) selbst vorschlägt, diese Pflicht bei Überweisung durch einen Arzt abzuschaffen. Dies würde den Zugang zur Therapie erheblich erleichtern und beschleunigen. Wir beleuchten die Argumente der KBV und zeigen, wie Sie von diesen potenziellen Änderungen profitieren können. Bleiben Sie dran, um zu erfahren, wie Sie den Weg zur Psychotherapie ohne unnötige bürokratische Hindernisse gestalten können. Die Abschaffung des Konsiliarberichts würde den Therapiebeginn deutlich beschleunigen und den Zugang erleichtern.

Psychotherapie kann in vielen Lebenslagen eine wertvolle Unterstützung sein, sei es bei Beziehungsproblemen, Stressbewältigung oder persönlichen Krisen. Mindey bietet umfassende Therapie-, Coaching- und Unterstützungsdienste für Ihr mentales und emotionales Wohlbefinden. Wir befähigen Sie, mit individuellen Lösungen, professioneller Unterstützung und innovativen Ansätzen Ihre mentale und emotionale Gesundheit zu stärken und persönliche Herausforderungen selbstbewusst zu meistern. Starten Sie noch heute und entdecken Sie, wie wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden begleiten können. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Konsiliarbericht im Standardverfahren: Körperliche Ursachen ausschließen für sichere Therapie

Im traditionellen Ablauf einer Psychotherapie ist der Konsiliarbericht ein fester Bestandteil. Nach den sogenannten probatorischen Sitzungen, den ersten Kennenlerngesprächen mit dem Therapeuten, wird in der Regel ein Konsiliarbericht von einem Arzt benötigt. Dieser Bericht dient dazu, körperliche Ursachen für die psychischen Beschwerden auszuschließen und sicherzustellen, dass keine medizinischen Kontraindikationen für die geplante Psychotherapie vorliegen. Der Konsiliarbericht ist somit ein wichtiger Schritt, um Ihre Patientensicherheit zu gewährleisten und eine umfassende Diagnose zu ermöglichen. Er dient als Absicherung, dass keine unentdeckten körperlichen Leiden die psychische Gesundheit beeinflussen.

Der Konsiliarbericht wird vom Therapeuten zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Ohne diesen Bericht kann die Krankenkasse die Kosten für die Therapie in der Regel nicht übernehmen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig um die Einholung des Konsiliarberichts zu kümmern, um Verzögerungen im Therapieprozess zu vermeiden. Beachten Sie jedoch, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, die wir im Folgenden genauer beleuchten werden. Die Informationen auf Therapie.de geben weitere Einblicke in die Anforderungen für gesetzlich Versicherte. Kümmern Sie sich frühzeitig um den Konsiliarbericht, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Onmeda bietet zusätzliche Informationen zum Standardprozess.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Konsiliarbericht nicht nur eine bürokratische Hürde darstellt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung leistet. Durch die ärztliche Untersuchung werden mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden erkannt, die möglicherweise eine andere oder zusätzliche Behandlung erfordern. So wird sichergestellt, dass Sie die bestmögliche und umfassendste Versorgung erhalten. Der Konsiliarbericht trägt zur Qualitätssicherung bei, indem er körperliche Ursachen ausschließt. Dies stellt sicher, dass Sie die umfassendste Versorgung erhalten.

Akutbehandlung: Soforthilfe ohne Konsiliarbericht in psychischen Notlagen

In akuten psychischen Notlagen zählt jede Minute. Die Akutbehandlung gemäß § 13 der Psychotherapie-Richtlinien ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert psychotherapeutische Hilfe zu erhalten, ohne vorher einen Konsiliarbericht einholen zu müssen. Dies ist besonders wichtig, um in Krisensituationen rasch intervenieren und eine Eskalation verhindern zu können. Die Akutbehandlung ist somit ein wichtiger Baustein in der psychotherapeutischen Versorgung, um Menschen in Notlagen schnell und effektiv zu unterstützen. Nutzen Sie die Akutbehandlung, um in Krisensituationen sofort Hilfe zu erhalten. Dies ermöglicht eine schnelle Intervention und verhindert Eskalationen.

Der Verzicht auf den Konsiliarbericht bei der Akutbehandlung dient in erster Linie dem Patientenschutz. Die Vermeidung von Verzögerungen durch bürokratische Prozesse wiegt in diesen Fällen schwerer als die sofortige Vorlage eines formalen Konsiliarberichts. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Sorgfaltspflicht des Therapeuten entfällt. Auch in der Akutbehandlung ist der Therapeut verpflichtet, sich ein umfassendes Bild von Ihrer Situation zu machen und gegebenenfalls somatische Informationen einzuholen, beispielsweise durch Telefonkonsultationen oder Arztberichte. Auch in der Akutbehandlung hat der Therapeut eine Sorgfaltspflicht. Er kann somatische Informationen durch Telefonkonsultationen oder Arztberichte einholen.

Der Übergang von der Akutbehandlung zur regulären Therapie erfordert jedoch in der Regel die Vorlage eines Konsiliarberichts. Sobald sich Ihre Situation stabilisiert hat und eine längerfristige Behandlung geplant ist, wird der Therapeut Sie bitten, einen Arzt aufzusuchen, um einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen. Dieser Bericht dient dann als Grundlage für die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen zur Akutbehandlung finden Sie in den juristischen Stellungnahmen der DPtV. Für den Übergang zur regulären Therapie ist in der Regel ein Konsiliarbericht erforderlich. Dieser dient als Grundlage für die Kostenübernahme.

Psychotherapie ohne Hürden: Sprechstunde und Gruppenangebote ohne Konsiliarbericht nutzen

Neben der Akutbehandlung gibt es weitere Ausnahmen, bei denen Sie für eine Psychotherapie keinen Konsiliarbericht benötigen. Gemäß Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ist kein Konsiliarbericht für die psychotherapeutische Sprechstunde und die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung erforderlich. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, Ihr Anliegen zu klären, eine erste Einschätzung Ihrer Situation vorzunehmen und Sie über mögliche Behandlungswege zu informieren. Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung bietet Ihnen die Möglichkeit, in einer Gruppe mit anderen Betroffenen erste Schritte zur Bewältigung Ihrer Probleme zu unternehmen. Nutzen Sie die Sprechstunde und Gruppenangebote für einen einfachen Einstieg in die Psychotherapie. Diese Angebote erfordern keinen Konsiliarbericht.

Der Verzicht auf den Konsiliarbericht in diesen Fällen soll den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtern und Hürden abbauen. Ziel ist es, Ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, damit Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe suchen können. Die Sprechstunde und die Gruppenangebote sind somit ideale Möglichkeiten, um erste Kontakte zu knüpfen und herauszufinden, ob eine Psychotherapie für Sie geeignet ist. Die offiziellen Dokumente des G-BA geben detaillierte Einblicke in diese Regelungen. Die Sprechstunde und Gruppenangebote bieten einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie. Nutzen Sie diese, um erste Kontakte zu knüpfen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch wenn kein Konsiliarbericht erforderlich ist, der Therapeut eine Sorgfaltspflicht hat, sich ein umfassendes Bild von Ihrer Situation zu machen. Er wird Sie nach Ihren Beschwerden, Ihrer Krankengeschichte und möglichen Vorerkrankungen fragen. Gegebenenfalls wird er Sie auch bitten, weitere Informationen von Ihrem Hausarzt oder anderen Fachärzten einzuholen. So wird sichergestellt, dass Sie auch ohne Konsiliarbericht eine qualifizierte und umfassende Beratung erhalten. Auch ohne Konsiliarbericht hat der Therapeut eine Sorgfaltspflicht. Er wird Sie umfassend nach Ihrer Situation befragen.

Ärztliche Psychotherapeuten: Direkter Therapiebeginn ohne Konsiliarberichtspflicht

Eine weitere Besonderheit betrifft ärztliche Psychotherapeuten. Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten sind ärztliche Psychotherapeuten nicht zur Einholung eines Konsiliarberichts verpflichtet. Dies bedeutet, dass Sie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten direkt mit der Therapie beginnen können, ohne vorher einen Arzt aufsuchen zu müssen, um einen Konsiliarbericht erstellen zu lassen. Diese Regelung soll die Flexibilität erhöhen und den Therapiebeginn beschleunigen. Starten Sie direkt mit der Therapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten, ohne Konsiliarbericht. Dies beschleunigt den Therapiebeginn.

Allerdings haben auch ärztliche Psychotherapeuten die Möglichkeit, bei Bedarf einen Konsiliarbericht anzufordern. Wenn der Therapeut es für notwendig erachtet, weitere medizinische Informationen einzuholen oder mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden auszuschließen, kann er Sie bitten, einen Arzt aufzusuchen. Dies geschieht jedoch nicht routinemäßig, sondern nur in Einzelfällen, wenn es aus therapeutischer Sicht sinnvoll erscheint. Die Psychotherapie-Richtlinien des G-BA legen die Rahmenbedingungen fest. Ärztliche Psychotherapeuten können bei Bedarf einen Konsiliarbericht anfordern. Dies geschieht jedoch nur in Einzelfällen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die unterschiedlichen Regelungen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten historisch bedingt sind und auf unterschiedlichen Ausbildungen und Kompetenzen beruhen. Ärztliche Psychotherapeuten haben ein Medizinstudium abgeschlossen und verfügen daher über umfassende medizinische Kenntnisse, die es ihnen ermöglichen, körperliche Ursachen von psychischen Beschwerden besser einzuschätzen. Psychologische Psychotherapeuten haben hingegen ein Psychologiestudium absolviert und sind auf die Behandlung psychischer Erkrankungen spezialisiert. Die unterschiedlichen Regelungen basieren auf unterschiedlichen Ausbildungen und Kompetenzen. Ärztliche Psychotherapeuten haben umfassende medizinische Kenntnisse.

KBV-Forderung: Therapiebeginn beschleunigen durch Abschaffung des Konsiliarberichts?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Vorschlag eingebracht, der die Psychotherapie grundlegend verändern könnte. Die KBV fordert die Abschaffung des Konsiliarberichts bei Überweisung durch einen Arzt. Dies würde bedeuten, dass Sie, wenn Sie von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt zu einem Psychotherapeuten überwiesen werden, keinen zusätzlichen Konsiliarbericht mehr benötigen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern. Die KBV fordert die Abschaffung des Konsiliarberichts bei Überweisung durch einen Arzt. Dies würde den Zugang zur Therapie erleichtern.

Die KBV argumentiert, dass der Konsiliarbericht in vielen Fällen eine Doppelung von Informationen darstellt, die bereits in der Überweisung des Arztes enthalten sind. Der Bericht sei daher oft eine rein bürokratische Anforderung ohne zusätzlichen Nutzen. Durch den Wegfall des Konsiliarberichts könnten laut KBV jährlich rund 140.000 Stunden eingespart werden, was einer Kostenersparnis von 8,7 Millionen Euro entsprechen würde. Die Pressemitteilung der KBV erläutert die Details des Vorschlags. Der Konsiliarbericht ist oft eine Doppelung von Informationen und verursacht unnötigen Aufwand. Die Abschaffung könnte jährlich 140.000 Stunden einsparen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Vorschlag durchsetzen wird. Die Entscheidung darüber liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland festlegt. Sollte der Vorschlag angenommen werden, würde dies den Zugang zur Psychotherapie erheblich erleichtern und beschleunigen. Sie könnten dann direkt nach der Überweisung durch Ihren Arzt mit der Therapie beginnen, ohne sich um die Einholung eines Konsiliarberichts kümmern zu müssen. Die Entscheidung über die Abschaffung liegt beim G-BA. Eine Annahme würde den Therapiebeginn erheblich beschleunigen.

Sorgfaltspflicht: Patientensicherheit gewährleisten auch ohne Konsiliarbericht

Auch wenn in bestimmten Fällen auf den Konsiliarbericht verzichtet werden kann, bleibt die Sorgfaltspflicht des Therapeuten bestehen. Das bedeutet, dass der Therapeut auch ohne formalen Konsiliarbericht verpflichtet ist, sich ein umfassendes Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation zu machen und mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden auszuschließen. Dies kann beispielsweise durch eine ausführliche Anamnese, gezielte Fragen zu Ihrer Krankengeschichte oder die Einholung von Informationen bei Ihrem Hausarzt geschehen. Auch ohne Konsiliarbericht bleibt die Sorgfaltspflicht des Therapeuten bestehen. Er muss sich ein umfassendes Bild Ihrer Gesundheit machen.

Es gibt verschiedene Alternativen zum formalen Konsiliarbericht, um die notwendigen somatischen Informationen zu erhalten. Der Therapeut kann beispielsweise eine Telefonkonsultation mit Ihrem Hausarzt durchführen oder Sie bitten, einen aktuellen Arztbericht vorzulegen. Auch die Ergebnisse von bereits durchgeführten Untersuchungen können für den Therapeuten hilfreich sein. Wichtig ist, dass der Therapeut alle verfügbaren Informationen nutzt, um eine fundierte Entscheidung über die geeignete Behandlung zu treffen. Die DPtV betont die Wichtigkeit der Sorgfaltspflicht auch ohne Konsiliarbericht. Alternativen zum Konsiliarbericht sind Telefonkonsultationen oder aktuelle Arztberichte. Der Therapeut muss alle verfügbaren Informationen nutzen.

Die Patientensicherheit steht auch ohne Konsiliarbericht an erster Stelle. Der Therapeut muss sicherstellen, dass die geplante Psychotherapie keine negativen Auswirkungen auf Ihre körperliche Gesundheit hat und dass mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden berücksichtigt werden. Wenn der Therapeut Zweifel hat, wird er Sie immer bitten, einen Arzt aufzusuchen, um weitere Abklärungen vornehmen zu lassen. So wird sichergestellt, dass Sie die bestmögliche und sicherste Behandlung erhalten. Patientensicherheit hat höchste Priorität, auch ohne Konsiliarbericht. Bei Zweifeln wird der Therapeut weitere Abklärungen veranlassen.

Psychotherapie-Richtlinien: Flexiblere Zugangswege durch stetige Reformen

Die Psychotherapie-Richtlinien unterliegen einem ständigen Wandel. Durch Reformen und Anpassungen werden die Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland immer wieder neu gestaltet. Ziel dieser Reformen ist es, den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Bürokratie abzubauen. Ein wichtiger Aspekt dieser Reformen ist die Frage nach der Notwendigkeit des Konsiliarberichts. Die Psychotherapie-Richtlinien werden stetig reformiert, um den Zugang zu erleichtern und die Bürokratie abzubauen. Ein wichtiger Aspekt ist die Notwendigkeit des Konsiliarberichts.

Juristische Stellungnahmen, wie die von Dr. Markus Plantholz, spielen eine wichtige Rolle bei der Interpretation der Psychotherapie-Richtlinien und der Klärung der Konsiliarbericht-Pflicht. Diese Stellungnahmen helfen Therapeuten und Patienten, die komplexen Regelungen zu verstehen und anzuwenden. Sie tragen dazu bei, Rechtssicherheit zu schaffen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Die aktuellen Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinien sind auf der Website des G-BA verfügbar. Juristische Stellungnahmen helfen bei der Interpretation der komplexen Regelungen. Sie tragen zur Rechtssicherheit bei.

Die Inhalte des Konsiliarberichts sind genau definiert. Er muss aktuelle Beschwerden, psychische und somatische Befunde, eine Anamnese und Informationen zu Vorbehandlungen enthalten. Auch die Notwendigkeit einer medizinischen Mitbehandlung und der Ausschluss von Kontraindikationen müssen im Konsiliarbericht dokumentiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Konsiliarbericht seinen Zweck erfüllt und eine umfassende Grundlage für die Therapieplanung bietet. Der Konsiliarbericht muss umfassende Informationen enthalten, um eine Grundlage für die Therapieplanung zu bieten. Dazu gehören Beschwerden, Befunde, Anamnese und Vorbehandlungen.

Zukunft der Psychotherapie: Digitalisierung und patientenzentrierte Versorgung im Fokus


FAQ

Was bedeutet "Psychotherapie ohne Konsiliarbericht" konkret?

"Psychotherapie ohne Konsiliarbericht" bedeutet, dass Sie in bestimmten Fällen keine ärztliche Überweisung benötigen, um mit einer Psychotherapie zu beginnen. Dies kann den Zugang zur Therapie beschleunigen.

In welchen Fällen ist ein Konsiliarbericht nicht erforderlich?

Ein Konsiliarbericht ist nicht erforderlich für die psychotherapeutische Sprechstunde, die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und bei Akutbehandlungen. Auch ärztliche Psychotherapeuten benötigen in der Regel keinen Konsiliarbericht.

Warum wird der Konsiliarbericht überhaupt benötigt?

Der Konsiliarbericht dient dazu, körperliche Ursachen für psychische Beschwerden auszuschließen und sicherzustellen, dass keine medizinischen Kontraindikationen für die Psychotherapie vorliegen.

Was ist eine Akutbehandlung und wie erhalte ich sie?

Eine Akutbehandlung ist eine schnelle psychotherapeutische Hilfe in psychischen Notlagen. Sie können diese ohne Konsiliarbericht in Anspruch nehmen, um rasch intervenieren zu können.

Was ist der Unterschied zwischen einem ärztlichen und einem psychologischen Psychotherapeuten bezüglich des Konsiliarberichts?

Ärztliche Psychotherapeuten sind nicht zur Einholung eines Konsiliarberichts verpflichtet, während psychologische Psychotherapeuten diesen in der Regel benötigen.

Was fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezüglich des Konsiliarberichts?

Die KBV fordert die Abschaffung des Konsiliarberichts bei Überweisung durch einen Arzt, um den Therapiebeginn zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung im Zusammenhang mit dem Konsiliarbericht?

Die Digitalisierung kann durch digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Prozess zu vereinfachen.

Welche Sorgfaltspflichten hat der Therapeut, wenn kein Konsiliarbericht vorliegt?

Auch ohne Konsiliarbericht hat der Therapeut die Sorgfaltspflicht, sich ein umfassendes Bild von Ihrer gesundheitlichen Situation zu machen und mögliche körperliche Ursachen auszuschließen.

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