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Psychotherapie-Praxis überlastet? So findest Du die perfekte Entlastungsassistenz!
Fühlst Du Dich in Deiner Psychotherapie-Praxis überlastet und suchst nach einer Lösung, um den Praxisalltag zu entlasten? Die Entlastungsassistenz kann die Antwort sein. Sie ermöglicht es Dir, die Patientenversorgung auch in Zeiten persönlicher oder beruflicher Engpässe aufrechtzuerhalten. Erfahre mehr über die Möglichkeiten der Entlastungsassistenz, die Voraussetzungen und den Genehmigungsprozess bei Deiner KV, indem Du hier Kontakt aufnimmst.
Das Thema kurz und kompakt
Die Entlastungsassistenz sichert die Patientenversorgung während persönlicher Auszeiten und trägt zur Work-Life-Balance von PsychotherapeutInnen bei.
Die KV-Zulassung ist essentiell, und die Approbationsidentität des/der AssistentIn muss gewährleistet sein. Eine klare Aufgabenverteilung ist für eine reibungslose Zusammenarbeit entscheidend.
Die strategische Planung der Einsatzzeiten, insbesondere bei Kinderbetreuung, ermöglicht eine optimale Nutzung der Entlastungsassistenz. Durch eine 20% Auslastung der Entlastungsassistenz können die Einnahmen um 20.000€ pro Jahr gesteigert werden.
Erfahre, wie Du mit einer Entlastungsassistenz Deine Psychotherapie-Praxis entlasten, die Patientenversorgung sicherstellen und gleichzeitig Deine Work-Life-Balance verbessern kannst. Jetzt informieren!
Die psychotherapeutische Versorgung steht vor großen Herausforderungen: steigender Bedarf, hohe Arbeitsbelastung und der Wunsch nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance. Eine Lösung, um diese Herausforderungen zu meistern, ist die Entlastungsassistenz. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und wie können Sie als PsychotherapeutIn davon profitieren? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Entlastungsassistenz in der Psychotherapie. Die Entlastungsassistenz ermöglicht es Ihnen, die Patientenversorgung auch in Zeiten persönlicher oder beruflicher Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Ob es sich um eine vorübergehende Erkrankung, die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen handelt – eine Entlastungsassistenz kann Ihnen den nötigen Freiraum verschaffen, ohne die Versorgung Ihrer PatientInnen zu gefährden. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass die Entlastungsassistenz nicht dazu dient, die Praxis zu erweitern, sondern den bestehenden Betrieb sicherzustellen. Die steigende Bedeutung der Work-Life-Balance unter PsychotherapeutInnen trägt maßgeblich zur wachsenden Nachfrage nach dieser Form der Unterstützung bei.
Ein entscheidender Aspekt ist die KV-Zulassung. Bevor Sie eine Entlastungsassistenz in Anspruch nehmen können, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Regelungen können je nach Region variieren, daher ist es essentiell, frühzeitig den Kontakt zur KV zu suchen und sich über die spezifischen Bestimmungen zu informieren. Die KV Berlin bietet beispielsweise detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren. Die Entlastungsassistenz ist somit ein wichtiges Instrument, um die Kontinuität der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre persönliche Lebensqualität zu verbessern.
Qualität sichern: Approbationsidentität als Schlüsselkriterium für Entlastungsassistenten
Wer kann eigentlich als EntlastungsassistentIn tätig werden, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Grundsätzlich ist die Approbationsidentität ein zentrales Kriterium. Das bedeutet, dass der/die EntlastungsassistentIn über die gleiche therapeutische Ausrichtung verfügen muss wie Sie selbst. Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist zusätzlich eine Abrechnungsgenehmigung erforderlich, falls keine Approbationsidentität besteht. Diese Regelungen dienen dazu, die Qualität der Behandlung sicherzustellen und den PatientInnen eine kontinuierliche und kompetente Betreuung zu gewährleisten. Die KV Schleswig-Holstein betont die Notwendigkeit der Approbationsidentität, um die fachliche Kompetenz des/der EntlastungsassistentIn sicherzustellen.
Es gibt verschiedene zulässige Gründe, um eine Entlastungsassistenz in Anspruch zu nehmen. Diese können sowohl persönlicher als auch beruflicher Natur sein. Zu den häufigsten Gründen zählen Krankheit, Urlaub, Fortbildung, die Betreuung von Kindern (bis zu 36 Monate pro Kind) und die Pflege von Angehörigen. Auch die Wahrnehmung berufspolitischer Aufgaben kann ein legitimer Grund sein, um eine Entlastungsassistenz zu beantragen. Die KV Bayern listet in ihrem Merkblatt detailliert die verschiedenen Gründe auf, die eine Sicherstellungsassistenz rechtfertigen. Die Dauer der Genehmigung ist dabei immer an den jeweiligen Grund gebunden und kann bei Bedarf verlängert werden.
Der Genehmigungsprozess bei der KV ist ein formaler Akt, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Der Antrag wird in der Regel über das Online-Portal der KV oder per PDF-Formular gestellt. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen und den Grund für die Inanspruchnahme der Entlastungsassistenz detailliert zu erläutern. Die Genehmigungsdauer ist befristet und hängt vom jeweiligen Grund ab. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um eine lückenlose Versorgung der PatientInnen sicherzustellen. Die Informationen zur Entlastungsassistenz bieten einen guten Überblick über die notwendigen Schritte und Fristen. Durch eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der formalen Anforderungen können Sie den Genehmigungsprozess beschleunigen und die Entlastungsassistenz zeitnah in Anspruch nehmen.
Klare Grenzen, hohe Qualität: Leistungsumfang für Entlastungsassistenten präzise definieren
Welche Leistungen darf ein/e EntlastungsassistentIn erbringen, und wo liegen die Grenzen? Grundsätzlich gilt, dass der/die AssistentIn nur Leistungen erbringen darf, zu denen Sie als HaupttherapeutIn selbst befugt sind. Das bedeutet, dass der Leistungsumfang des/der EntlastungsassistentIn durch Ihre eigenen Qualifikationen und Genehmigungen begrenzt ist. Bei Leistungen, die einer gesonderten Genehmigung bedürfen, muss der/die AssistentIn die entsprechenden Qualifikationen nachweisen. Es ist wichtig, diese Beschränkungen zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Qualität der Behandlung sicherzustellen. Die Kassenärztliche Vereinigung kann Ihnen hierzu detaillierte Auskünfte geben und Ihnen bei der Klärung von Fragen zum Leistungsumfang behilflich sein.
Die Abrechnung der Leistungen des/der EntlastungsassistentIn erfolgt in der Regel über Ihre LANR/BSNR (Lebenslange Arztnummer/Betriebsstättennummer). Das bedeutet, dass die erbrachten Leistungen als Ihre eigenen Leistungen abgerechnet werden. Es ist wichtig, die Abrechnungsmodalitäten genau zu kennen und sicherzustellen, dass alle Leistungen korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. Die KV stellt Ihnen hierfür die notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung. Eine korrekte Abrechnung ist nicht nur aus finanzieller Sicht wichtig, sondern auch, um Transparenz gegenüber der Krankenkasse zu gewährleisten und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.
Neben den medizinischen Leistungen kann der/die EntlastungsassistentIn auch nicht-medizinische Aufgaben übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsaufgaben wie die Terminplanung, die Organisation der Praxis oder die Kommunikation mit PatientInnen. Die genaue Ausgestaltung dieser Aufgaben ist verhandelbar und kann individuell mit dem/der EntlastungsassistentIn vereinbart werden. Es ist ratsam, die Aufgabenverteilung schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben kann der/die EntlastungsassistentIn Sie zusätzlich entlasten und Ihnen mehr Zeit für die eigentliche therapeutische Arbeit verschaffen.
Psychotherapeuten unter sich: Interprofessionelle Vertretung – Was erlaubt ist
Die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Psychotherapie ist ein komplexes Thema, insbesondere wenn es um die Vertretung durch eine/n EntlastungsassistentIn geht. Grundsätzlich gilt, dass ÄrztInnen keine nicht-ärztlichen PsychotherapeutInnen vertreten können und umgekehrt. Diese Regelung dient dem Schutz der PatientInnen und soll sicherstellen, dass die Behandlung stets durch qualifizierte Fachkräfte erfolgt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere zwischen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich diese Berufsgruppen gegenseitig vertreten, um die Versorgung der PatientInnen sicherzustellen. Die genauen Regelungen sind jedoch von der jeweiligen KV abhängig und sollten im Vorfeld geklärt werden.
Eine wichtige Einschränkung bei der Entlastungsassistenz betrifft die Praxisexpansion. Die Entlastungsassistenz darf nicht dazu genutzt werden, das Leistungsspektrum der Praxis auszuweiten oder ein übermäßig großes Praxisvolumen aufrechtzuerhalten. Der Zweck der Entlastungsassistenz ist es, die bestehende Versorgung der PatientInnen während einer vorübergehenden Auszeit des/der HaupttherapeutIn sicherzustellen. Eine Ausweitung der Praxis oder eine Erhöhung des Praxisvolumens ist nur unter gesonderten Voraussetzungen und mit Genehmigung der KV möglich. Es ist wichtig, diese Beschränkungen zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Integrität der Entlastungsassistenz zu wahren. Die KV Bayern weist in ihrem Merkblatt explizit darauf hin, dass die Sicherstellungsassistenz nicht zur Praxisexpansion genutzt werden darf.
Die Entlastungsassistenz ist ein wertvolles Instrument, um die Kontinuität der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Work-Life-Balance der TherapeutInnen zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen zu beachten, um die Integrität der Entlastungsassistenz zu wahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der formalen Anforderungen können Sie die Entlastungsassistenz optimal nutzen und die Versorgung Ihrer PatientInnen sicherstellen.
Haftungsrisiken minimieren: Sorgfaltspflicht bei der Wahl des Entlastungsassistenten
Als HaupttherapeutIn tragen Sie eine hohe Verantwortung, wenn Sie eine/n EntlastungsassistentIn beschäftigen. Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des/der AssistentIn. Sie müssen sicherstellen, dass der/die AssistentIn über die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen verfügt, um die PatientInnen adäquat zu behandeln. Dazu gehört die Überprüfung der Approbation, der Fachkenntnisse und der Berufserfahrung. Es ist ratsam, sich vor der Einstellung des/der AssistentIn Referenzen einzuholen und ein persönliches Gespräch zu führen, um sich von der fachlichen und persönlichen Eignung zu überzeugen. Die KV Schleswig-Holstein betont die Sorgfaltspflicht des/der HaupttherapeutIn bei der Auswahl des/der EntlastungsassistentIn.
Ein wichtiger Aspekt der Verantwortung ist die Haftung. Grundsätzlich haften Sie als HaupttherapeutIn für die Handlungen des/der EntlastungsassistentIn wie für Ihre eigenen. Das bedeutet, dass Sie für Fehler oder Versäumnisse des/der AssistentIn gegenüber den PatientInnen und Dritten verantwortlich sind. Es ist daher ratsam, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die Haftung für EntlastungsassistentInnen abdeckt. Zudem sollten Sie den/die AssistentIn sorgfältig in die Praxisabläufe einweisen und sicherstellen, dass er/sie sich an die geltenden Richtlinien und Standards hält. Durch eine sorgfältige Auswahl und Einarbeitung des/der AssistentIn können Sie das Risiko von Fehlern und Haftungsansprüchen minimieren.
Die Entlastungsassistenz ist ein wertvolles Instrument, um die Kontinuität der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig Ihre persönliche Work-Life-Balance zu verbessern. Es ist jedoch wichtig, sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst zu sein und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die PatientInnen und sich selbst zu schützen. Durch eine sorgfältige Auswahl, Einarbeitung und Überwachung des/der EntlastungsassistentIn können Sie die Vorteile der Entlastungsassistenz optimal nutzen und gleichzeitig die Risiken minimieren.
Sozialversicherungspflicht: Angestelltenverhältnis als Standard für Entlastungsassistenten
Die Anstellung und Vergütung von EntlastungsassistentInnen sind wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt. Grundsätzlich müssen EntlastungsassistentInnen in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein. Eine Beschäftigung auf Honorarbasis ist nicht zulässig. Das Angestelltenverhältnis bringt sowohl für Sie als ArbeitgeberIn als auch für den/die AssistentIn Rechte und Pflichten mit sich. Dazu gehören beispielsweise der Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung. Die Höhe der Vergütung ist verhandelbar und sollte sich an der Qualifikation, der Berufserfahrung und dem Leistungsumfang des/der AssistentIn orientieren. Es ist ratsam, sich vor der Einstellung des/der AssistentIn über die üblichen Gehälter in der Psychotherapie zu informieren, um eine faire Vergütung anzubieten.
Ein wesentlicher Punkt ist die Sozialversicherungspflicht. Als ArbeitgeberIn sind Sie verpflichtet, für den/die EntlastungsassistentIn Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung abzuführen. In der Regel besteht für EntlastungsassistentInnen eine umfassende Sozialversicherungspflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere bei geringfügiger Beschäftigung oder bei Vorliegen einer anderweitigen Absicherung. Es ist ratsam, sich vor der Einstellung des/der AssistentIn von einem/r SteuerberaterIn oder einem/r SozialversicherungsexpertIn beraten zu lassen, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu beurteilen und mögliche Fehler zu vermeiden. Die KV Bayern weist in ihrem Merkblatt auf die Bedeutung der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von SicherstellungsassistentInnen hin.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Dies gilt insbesondere für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen, die Mitglied in der Bayerischen Ärzteversorgung oder einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Um eine Befreiung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Versorgungseinrichtung stellen und nachweisen, dass Sie bereits anderweitig für das Alter abgesichert sind. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren, um die Befreiung rechtzeitig zu beantragen. Die Sozialversicherungspflicht und die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind komplexe Themen, die eine sorgfältige Prüfung erfordern. Durch eine professionelle Beratung und eine korrekte Umsetzung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen können Sie rechtliche Probleme vermeiden und die Entlastungsassistenz optimal nutzen.
Entlastungsassistenz erfolgreich umsetzen: KV-Kontakt, klare Aufgaben, strategische Planung
Um die Entlastungsassistenz optimal zu nutzen, ist eine proaktive Kontaktaufnahme mit der KV unerlässlich. Informieren Sie sich frühzeitig über die spezifischen Kriterien und den Antragsprozess bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Die Regelungen können je nach Region variieren, daher ist es wichtig, sich über die lokalen Besonderheiten zu informieren. Die KV kann Ihnen Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, die Genehmigungsdauer und die möglichen Gründe für eine Entlastungsassistenz geben. Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme können Sie den Antragsprozess beschleunigen und sicherstellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Informationen zur Entlastungsassistenz bieten einen guten Überblick über die notwendigen Schritte und Fristen.
Ein weiterer wichtiger Tipp ist die klare Definition der Aufgaben und Qualifikationen des/der EntlastungsassistentIn. Definieren Sie im Vorfeld genau, welche Aufgaben der/die AssistentIn übernehmen soll und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. Je klarer die Aufgabenverteilung, desto reibungsloser die Zusammenarbeit. Achten Sie darauf, dass der/die AssistentIn über die notwendigen Fachkenntnisse, die Approbation und gegebenenfalls die Abrechnungsgenehmigung verfügt. Durch eine sorgfältige Auswahl und eine klare Aufgabenverteilung können Sie sicherstellen, dass der/die EntlastungsassistentIn Sie optimal unterstützt und die Qualität der Behandlung gewährleistet ist. Die KV Schleswig-Holstein betont die Bedeutung der klaren Aufgabenverteilung und der Qualifikationsanforderungen bei der Entlastungsassistenz.
Insbesondere bei der Kinderbetreuung ist eine strategische Planung der Einsatzzeiten ratsam. Die genehmigte Zeit für die Entlastungsassistenz kann strategisch verteilt werden, um die Work-Life-Balance optimal zu gestalten. So können Sie beispielsweise die Entlastungsassistenz nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten in Anspruch nehmen, um Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die Betreuung Ihrer Kinder sicherzustellen. Es ist wichtig, die Einsatzzeiten im Vorfeld mit dem/der AssistentIn abzustimmen und die Planung an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Durch eine strategische Planung können Sie die Entlastungsassistenz optimal nutzen und Ihre persönliche Lebensqualität verbessern. Die KV Bayern weist in ihrem Merkblatt auf die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung der Einsatzzeiten bei der Sicherstellungsassistenz hin.
Mehr Zeit für Familie und Beruf: Entlastungsassistenz als Schlüssel zur Work-Life-Balance
Die Entlastungsassistenz bietet Ihnen als PsychotherapeutIn zahlreiche Vorteile. Einer der wichtigsten Vorteile ist die Kontinuität der Patientenversorgung. Auch während persönlicher Auszeiten, wie Krankheit, Urlaub oder Elternzeit, können Sie sicherstellen, dass Ihre PatientInnen weiterhin adäquat betreut werden. Dies ist nicht nur für die PatientInnen von Vorteil, sondern auch für Sie selbst, da Sie sich keine Sorgen um die Versorgung Ihrer PatientInnen machen müssen und sich voll und ganz auf Ihre Genesung oder Ihre Familie konzentrieren können. Die Entlastungsassistenz ermöglicht es Ihnen, Ihre beruflichen Verpflichtungen mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
Die Entlastungsassistenz trägt maßgeblich zur Flexibilität und Work-Life-Balance von PsychotherapeutInnen bei. Sie können Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten und Ihre persönlichen Verpflichtungen besser mit Ihrem Beruf vereinbaren. Dies ist insbesondere für Eltern und pflegende Angehörige von großer Bedeutung. Die Entlastungsassistenz ermöglicht es Ihnen, Ihre berufliche Tätigkeit weiterhin auszuüben, ohne Ihre Familie zu vernachlässigen. Dies führt zu einer höheren Zufriedenheit und einem geringeren Stresslevel, was sich positiv auf Ihre Gesundheit und Ihre Leistungsfähigkeit auswirkt. Die Informationen zur Entlastungsassistenz betonen die Bedeutung der Work-Life-Balance für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen.
Die Regelungen zur Entlastungsassistenz werden kontinuierlich an die sich ändernden Bedürfnisse von PsychotherapeutInnen angepasst. Es ist zu erwarten, dass die KV auch in Zukunft flexiblere und bedarfsgerechtere Lösungen anbieten wird, um die Entlastungsassistenz noch attraktiver zu gestalten. Dies ist insbesondere angesichts des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung und des zunehmenden Wunsches nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance von großer Bedeutung. Die Entlastungsassistenz wird somit auch in Zukunft ein wichtiges Instrument sein, um die Kontinuität der psychotherapeutischen Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig die Lebensqualität der TherapeutInnen zu verbessern. Die Entlastungsassistenz ist somit ein wichtiger Baustein für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung.
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Weitere nützliche Links
Die KV Berlin bietet detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren für Entlastungsassistenz.
Die KV Schleswig-Holstein betont die Notwendigkeit der Approbationsidentität, um die fachliche Kompetenz des/der EntlastungsassistentIn sicherzustellen.
Die KV Bayern listet in ihrem Merkblatt detailliert die verschiedenen Gründe auf, die eine Sicherstellungsassistenz rechtfertigen.
Informationen zur Entlastungsassistenz bieten einen guten Überblick über die notwendigen Schritte und Fristen.
FAQ
Was ist eine Entlastungsassistenz in der Psychotherapie?
Eine Entlastungsassistenz ist ein/e qualifizierte/r Psychotherapeut/in, der/die einen/e niedergelassene/n Psychotherapeut/in bei der Patientenversorgung unterstützt, um persönliche oder berufliche Auszeiten zu ermöglichen.
Wer kann als EntlastungsassistentIn tätig werden?
Grundsätzlich benötigt der/die EntlastungsassistentIn die gleiche Approbationsidentität wie der/die Haupttherapeut/in. Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist zusätzlich eine Abrechnungsgenehmigung erforderlich, falls keine Approbationsidentität besteht.
Welche Gründe rechtfertigen die Inanspruchnahme einer Entlastungsassistenz?
Zulässige Gründe sind u.a. Krankheit, Urlaub, Fortbildung, Kinderbetreuung (bis zu 36 Monate pro Kind) und die Pflege von Angehörigen. Auch die Wahrnehmung berufspolitischer Aufgaben kann ein legitimer Grund sein.
Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen des/der EntlastungsassistentIn?
Die Abrechnung der Leistungen des/der EntlastungsassistentIn erfolgt in der Regel über Ihre LANR/BSNR (Lebenslange Arztnummer/Betriebsstättennummer). Die erbrachten Leistungen werden als Ihre eigenen Leistungen abgerechnet.
Darf eine Entlastungsassistenz auch nicht-medizinische Aufgaben übernehmen?
Ja, der/die EntlastungsassistentIn kann auch nicht-medizinische Aufgaben wie Verwaltungsaufgaben (Terminplanung, Praxisorganisation) übernehmen. Die genaue Ausgestaltung ist verhandelbar.
Gibt es Einschränkungen bei der interprofessionellen Vertretung?
Grundsätzlich können ÄrztInnen keine nicht-ärztlichen PsychotherapeutInnen vertreten und umgekehrt. Ausnahmen bestehen zwischen Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen unter bestimmten Voraussetzungen.
Darf die Entlastungsassistenz zur Praxisexpansion genutzt werden?
Nein, die Entlastungsassistenz darf nicht zur Praxisexpansion oder zur Aufrechterhaltung eines übermäßig großen Praxisvolumens genutzt werden. Sie dient der Sicherstellung der bestehenden Versorgung.
Welche Verantwortung trägt der/die HaupttherapeutIn bei der Beschäftigung einer Entlastungsassistenz?
Der/die HaupttherapeutIn trägt die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl des/der EntlastungsassistentIn und haftet grundsätzlich für dessen/deren Handlungen wie für eigene.