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EBM 01410 Psychotherapie: Dein Schlüssel zur korrekten Abrechnung!
Bist Du Psychotherapeut und suchst Klarheit bei der Abrechnung der EBM 01410? Dieser Artikel entschlüsselt die wichtigsten Aspekte, von der Abrechnung von Hausbesuchen bis hin zu Besonderheiten bei Beihilfe-Patienten. Entdecke jetzt, wie Du Deine Leistungen korrekt abrechnest und keine Honorare verschenkst. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!
Das Thema kurz und kompakt
Die korrekte Abrechnung der EBM 01410 bei Hausbesuchen erfordert eine detaillierte Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und die Beachtung regionaler Unterschiede bei Reisekostenerstattungen.
Bei der Abrechnung für Beihilfe-Patienten ist zu beachten, dass die Nr. 50 (GOÄ) abgelehnt werden kann. Die Abrechnung von Wegegeldern erfolgt gemäß § 8 GOÄ, was zu einer Honorarssteigerung von bis zu 20% führen kann.
Bezugspersonensitzungen können analog abgerechnet werden, erfordern aber eine sorgfältige Begründung. Konsiliarische Erörterungen sind in den Leistungspaketen enthalten und können nicht separat abgerechnet werden.
Erfahre alles über die korrekte Abrechnung der EBM 01410 Psychotherapie: Von Hausbesuchen bis zu Bezugspersonensitzungen. Jetzt informieren!
Einführung in die Abrechnung von Psychotherapie mit EBM 01410
Die korrekte Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen ist für jeden Leistungserbringer im Gesundheitswesen unerlässlich. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Deutschland. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die EBM 01410 Psychotherapie und zeigen Ihnen, wie Sie diese Gebührenordnungsposition (GOP) optimal einsetzen können. Die EBM 01410 findet Anwendung, wenn psychotherapeutische Sitzungen außerhalb der üblichen Praxisräume stattfinden, beispielsweise im Rahmen von Hausbesuchen. Um Ihr Honorar zu maximieren und Abrechnungsfehler zu vermeiden, ist es entscheidend, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen für die Abrechnung genau zu kennen. Eine korrekte Abrechnung sichert nicht nur Ihr Einkommen, sondern gewährleistet auch die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen.
Was genau ist die EBM 01410?
Die EBM 01410 ist eine Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM, die für den Besuch eines Patienten außerhalb der Praxisräume abgerechnet werden kann. Dies betrifft beispielsweise Hausbesuche bei Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in der Lage sind, die Praxis aufzusuchen. Die Abrechnung der EBM 01410 setzt eine medizinische Notwendigkeit für den Hausbesuch voraus. Diese Notwendigkeit muss detailliert dokumentiert werden, um sie bei einer möglichen Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nachweisen zu können. Die korrekte Anwendung der EBM 01410 ermöglicht es Ihnen, die erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und gleichzeitig die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen sicherzustellen. Weitere Informationen zu den Änderungen im EBM finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Eine lückenlose Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abrechnung.
Ziel dieses Artikels
Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Abrechnung der EBM 01410 im Bereich der Psychotherapie. Wir beleuchten verschiedene Abrechnungsszenarien, erläutern die Besonderheiten bei der Abrechnung für Beihilfe-Patienten und gehen auf die Abrechnung von Bezugspersonensitzungen ein. Darüber hinaus zeigen wir auf, welche Leistungen nicht über die EBM abgerechnet werden können und welche Ausnahmen es gibt. Unser Ziel ist es, Ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um Ihre psychotherapeutischen Leistungen korrekt und vollständig abzurechnen und somit Ihr Honorar zu optimieren. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und Ihre Praxis zukunftssicher zu machen. Die Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) bietet zusätzliche Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung. Informieren Sie sich umfassend, um alle Möglichkeiten der Abrechnung auszuschöpfen.
Abrechnung in Klinik & Praxis: EBM 01410 optimal nutzen
Abrechnung der EBM 01410 in verschiedenen Behandlungskontexten
Die Abrechnung der EBM 01410 Psychotherapie variiert je nach Setting, in dem die psychotherapeutische Behandlung stattfindet. Im Folgenden betrachten wir die Abrechnung in stationären, ambulanten und externen Settings genauer und zeigen die jeweiligen Besonderheiten auf. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen, um die Abrechnung korrekt durchzuführen und Honorarverluste zu vermeiden. Die korrekte Anwendung der EBM 01410 stellt sicher, dass Sie für Ihre Leistungen angemessen entlohnt werden und gleichzeitig die Abrechnungsbestimmungen einhalten. Eine falsche Abrechnung kann nicht nur zu Honorarverlusten führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Stationäre Psychotherapie: Abrechnung während des Krankenhausaufenthalts
Während eines Krankenhausaufenthalts kann die EBM 01410 in Kombination mit Gruppentherapieziffern (35163-35169) abgerechnet werden. Hierbei ist es wichtig, den 'K'-Zusatz (01410K) zu verwenden, um den Krankenhausaufenthalt zu kennzeichnen. Die Abrechnung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, was bedeutet, dass sie nicht das Budget des Krankenhauses belastet. Dies ist besonders relevant, wenn probatorische Sitzungen während des stationären Aufenthalts durchgeführt werden. Die korrekte Kennzeichnung und Abrechnung ermöglicht es Ihnen, die erbrachten Leistungen adäquat zu vergüten und gleichzeitig die finanziellen Ressourcen des Krankenhauses zu schonen. Unsere Artikel zur Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse bieten weitere Einblicke. Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Ambulante Psychotherapie im Anschluss an stationäre Behandlung
Im Anschluss an eine stationäre Behandlung können Besuchsgebühren (GOP 01410, 01413) abgerechnet werden, wenn die probatorischen Sitzungen im Krankenhaus stattgefunden haben und eine ambulante Psychotherapie geplant ist. Voraussetzung ist, dass eine Diagnose gemäß § 27 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegt. Die Kennzeichnung im KVDT-Feld 5001 ('GNR') erfolgt mit 'K' (01410K, 01413K). Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen und gleichzeitig die erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten. Es ist wichtig, die Voraussetzungen und Kennzeichnungen genau zu beachten, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und Ihr Honorar zu optimieren. Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie in der Broschüre der KVB. Eine sorgfältige Dokumentation der Diagnose ist unerlässlich für die Abrechnung.
Psychotherapie außerhalb der Praxisräume: Hausbesuche und andere externe Settings
Wenn Sie Verhaltenstherapie außerhalb der Praxis durchführen, beispielsweise bei einem Patienten zu Hause aufgrund von Angstzuständen, die ihn am Verlassen des Hauses hindern, können sowohl Besuchsgebühren (GOP 01410-01413, 01415) als auch Reisekosten (Kapitel 40 gemäß B€GO-EBM) abgerechnet werden. Es ist wichtig, die medizinische Notwendigkeit für den Hausbesuch zu dokumentieren, um die Abrechnung zu rechtfertigen. Die korrekte Dokumentation und Abrechnung ermöglicht es Ihnen, die erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten und gleichzeitig die Einhaltung der Abrechnungsbestimmungen sicherzustellen. Unsere Artikel zur Kostentragung bei Psychotherapie bieten weitere Informationen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Reisekosten abzurechnen, um Ihr Honorar zu erhöhen.
Reisekosten abrechnen: So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Reisekosten und Wegepauschalen: Ihr Anspruch auf Erstattung
Neben den eigentlichen psychotherapeutischen Leistungen können auch Reisekosten und Wegepauschalen abgerechnet werden, wenn die Behandlung außerhalb der Praxisräume stattfindet. Es ist wichtig, die Grundlagen der Reisekostenerstattung zu kennen und die regionalen Unterschiede zu beachten, um keine Ansprüche zu verschenken. Die korrekte Abrechnung von Reisekosten und Wegepauschalen trägt dazu bei, Ihr Honorar zu optimieren und die erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Viele Therapeuten verzichten auf die Abrechnung von Reisekosten, wodurch ihnen bares Geld entgeht.
Grundlagen der Reisekostenerstattung
Gemäß Kapitel 40 des B€GO-EBM besteht ein Anspruch auf Reisekosten, wenn Sie einen Patienten außerhalb Ihrer Praxis besuchen. Die Bedingungen und Voraussetzungen für die Reisekostenerstattung sind im B€GO-EBM detailliert geregelt. Die Berechnung der Entfernungspauschale erfolgt auf Basis der zurückgelegten Strecke. Es ist wichtig, die genauen Bestimmungen des B€GO-EBM zu kennen und die Reisekosten entsprechend zu dokumentieren, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Die KVB-Broschüre bietet hierzu detaillierte Informationen. Eine genaue Kenntnis der Bestimmungen ist entscheidend für eine erfolgreiche Abrechnung.
Regionale Unterschiede und Vereinbarungen
Die Höhe der Wegepauschale kann je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV) variieren. Es ist daher wichtig, die regionalen Regelungen zu beachten und sich über die spezifischen Vereinbarungen Ihrer zuständigen KV zu informieren. Die Dokumentation der Reise ist ebenfalls von Bedeutung, um die Abrechnung der Wegepauschale zu rechtfertigen. Die Beachtung der regionalen Unterschiede und die korrekte Dokumentation tragen dazu bei, dass Sie die Ihnen zustehenden Reisekosten vollständig erstattet bekommen. Die Psychotherapie Aktuell bietet weitere Einblicke in die Abrechnung. Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihrer KV, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen.
Beihilfe-Abrechnung: Honorarverluste vermeiden
Besonderheiten bei der Abrechnung für Beihilfe-Patienten
Die Abrechnung für Beihilfe-Patienten unterscheidet sich in einigen Punkten von der Abrechnung für GKV-Patienten. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen und Honorarverluste zu vermeiden. Im Folgenden gehen wir auf die Besonderheiten bei der Abrechnung für Beihilfe-Patienten ein und zeigen auf, welche Aspekte besonders zu beachten sind. Eine korrekte Abrechnung sichert Ihr Honorar und vermeidet unnötigen Aufwand. Viele Therapeuten scheuen die Abrechnung mit Beihilfe-Patienten aufgrund der vermeintlichen Komplexität.
Unterschiede zur Abrechnung für GKV-Patienten
Bei der Abrechnung für Beihilfe-Patienten kann es vorkommen, dass die Nr. 50 (GOÄ) für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgelehnt wird. Es ist wichtig, die Gründe für diese Ablehnung zu kennen und alternative Abrechnungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine Begründung für die Gleichbehandlung von Beihilfe- und GKV-Patienten kann hilfreich sein, um die Abrechnung durchzusetzen. Die Kenntnis der Unterschiede und die Prüfung alternativer Abrechnungsmöglichkeiten tragen dazu bei, dass Sie auch bei Beihilfe-Patienten Ihr Honorar optimieren können. Unsere Artikel zur Absage von Psychotherapie-Sitzungen wegen Krankheit bieten weitere Informationen. Bleiben Sie hartnäckig und setzen Sie sich für Ihr Recht auf Honorar ein.
Abrechnung von Wegegeldern gemäß § 8 GOÄ
Die Abrechnung von Wegegeldern für Beihilfe-Patienten erfolgt gemäß § 8 GOÄ. Es ist wichtig, die Grundlagen und Voraussetzungen für die Abrechnung von Wegegeldern zu kennen und die Reise entsprechend zu dokumentieren. Die korrekte Anwendung der GOÄ-Bestimmungen ist entscheidend, um eine vollständige Erstattung der Wegegelder sicherzustellen. Die Psychotherapie Aktuell bietet hierzu detaillierte Informationen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Wegegelder abzurechnen, um Ihr Honorar zu erhöhen.
Bezugspersonen einbeziehen: So rechnen Sie richtig ab
Bezugspersonensitzungen: Abrechnung und wichtige Details
Die Einbeziehung von Bezugspersonen in die Therapie kann einen wesentlichen Beitrag zum Therapieerfolg leisten. Die Abrechnung von Bezugspersonensitzungen ist jedoch nicht immer einfach. Im Folgenden gehen wir auf die Abrechnung von Bezugspersonensitzungen ein und zeigen auf, welche Aspekte besonders zu beachten sind. Eine korrekte Abrechnung sichert Ihr Honorar und würdigt Ihren zusätzlichen Aufwand. Die Einbeziehung von Bezugspersonen erfordert oft Fingerspitzengefühl und eine gute Kommunikation.
Definition und Bedeutung von Bezugspersonensitzungen
Bezugspersonensitzungen umfassen die Einbeziehung von Eltern, Lehrern und anderen wichtigen Bezugspersonen in die Therapie. Diese Sitzungen können einen wesentlichen Beitrag zum Therapieerfolg leisten, da sie das Verständnis und die Unterstützung des Patienten im Alltag verbessern. Es ist wichtig, die Bedeutung von Bezugspersonensitzungen zu erkennen und sie entsprechend in die Therapie zu integrieren. Unsere Artikel zur Verfügbarkeit von Psychotherapieplätzen und Terminen bieten weitere Informationen. Nutzen Sie Bezugspersonensitzungen, um den Therapieerfolg zu maximieren.
Abrechnung von Bezugspersonensitzungen gemäß GOÄ
Die GOÄ enthält implizite Regelungen zur Abrechnung von Bezugspersonensitzungen (Nr. 4, Nr. 15, Nrn. 34 und 835), jedoch keine explizite Regelung. Daher ist es wichtig, analoge Abrechnungsmöglichkeiten zu prüfen und die Abrechnung entsprechend zu begründen. Die fehlende explizite Regelung erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Begründung der Abrechnung. Die Psychotherapie Aktuell bietet hierzu detaillierte Informationen. Eine detaillierte Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abrechnung von Bezugspersonensitzungen.
Abrechnung von Sitzungen mit Lehrern und anderen Fachkräften
Sitzungen mit Lehrern und anderen Fachkräften können als Bezugspersonensitzungen abgerechnet werden. Auch die Teilnahme an Hilfeplankonferenzen kann als Bezugspersonensitzung abgerechnet werden. Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Teilnahme von Lehrern und anderen Fachkräften zu dokumentieren, um die Abrechnung zu rechtfertigen. Die korrekte Abrechnung von Sitzungen mit Lehrern und anderen Fachkräften trägt dazu bei, Ihr Honorar zu optimieren und die erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Nutzen Sie die Möglichkeit, Sitzungen mit Lehrern und anderen Fachkräften abzurechnen, um Ihr Honorar zu erhöhen.
Abrechnungsgrenzen kennen: Diese Leistungen sind ausgeschlossen
Nicht abrechenbare Leistungen und Ausnahmen
Es gibt bestimmte Leistungen, die nicht über die EBM abgerechnet werden können. Es ist wichtig, diese Leistungen zu kennen, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und Ihr Honorar nicht zu gefährden. Im Folgenden gehen wir auf die nicht abrechenbaren Leistungen und Ausnahmen ein und zeigen auf, welche Aspekte besonders zu beachten sind. Eine genaue Kenntnis der Abrechnungsbestimmungen schützt Sie vor Fehlern und finanziellen Verlusten. Viele Therapeuten sind sich unsicher, welche Leistungen sie abrechnen dürfen und welche nicht.
Konsiliarische Erörterung
Die konsiliarische Erörterung ist in den Leistungspaketen für psychologische Psychotherapeuten und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten integriert und kann daher nicht separat abgerechnet werden. Es ist wichtig, diese Regelung zu beachten, um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Die Kenntnis der integrierten Leistungspakete trägt dazu bei, dass Sie Ihre Leistungen korrekt abrechnen und Ihr Honorar nicht gefährden. Eine doppelte Abrechnung kann zu Rückforderungen führen. Vermeiden Sie Fehler, indem Sie die Abrechnungsbestimmungen genau kennen.
Telefonate mit Krankenhäusern
Telefonate mit Krankenhäusern zur Bettenbestellung können über die Kennzeichnung mit 'F' (Feldkennung 5011) und die Abrechnung von Sachkosten/Materialkosten (Feldkennung 5012) abgerechnet werden. Es ist wichtig, die korrekte Kennzeichnung und Abrechnung zu beachten, um die Telefonate mit Krankenhäusern korrekt zu vergüten. Die KVB-Broschüre bietet hierzu detaillierte Informationen. Eine korrekte Abrechnung sichert Ihr Honorar und würdigt Ihren Aufwand. Nutzen Sie die Möglichkeit, Telefonate mit Krankenhäusern abzurechnen, um Ihr Honorar zu erhöhen.
EBM 01410: So sichern Sie Ihre korrekte Abrechnung
Zusammenfassung und Empfehlungen für die Praxis
Die Abrechnung der EBM 01410 Psychotherapie erfordert eine sorgfältige Beachtung der verschiedenen Abrechnungsszenarien, regionalen Besonderheiten und Abrechnungsbestimmungen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte zur Abrechnung zusammen und geben Empfehlungen für eine korrekte und vollständige Abrechnung. Eine korrekte Abrechnung ist die Grundlage für eine erfolgreiche psychotherapeutische Praxis. Viele Therapeuten unterschätzen den Aufwand, der mit einer korrekten Abrechnung verbunden ist.
Wichtige Punkte zur Abrechnung von EBM 01410 in der Psychotherapie
Die Abrechnung der EBM 01410 variiert je nach Setting (stationär, ambulant, außerhalb der Praxis), Patientengruppe (GKV, Beihilfe) und Art der Leistung (Besuch, Bezugspersonensitzung). Es ist wichtig, die jeweiligen Besonderheiten zu kennen und die Abrechnung entsprechend anzupassen. Die Kenntnis der verschiedenen Abrechnungsszenarien trägt dazu bei, dass Sie Ihre Leistungen korrekt abrechnen und Ihr Honorar optimieren. Eine falsche Abrechnung kann zu Honorarverlusten und rechtlichen Konsequenzen führen. Informieren Sie sich umfassend, um alle Möglichkeiten der Abrechnung auszuschöpfen.
Empfehlungen für eine korrekte und vollständige Abrechnung
Eine korrekte und vollständige Abrechnung erfordert eine sorgfältige Dokumentation, Kennzeichnung und Beachtung der regionalen Besonderheiten. Es ist wichtig, die Abrechnung regelmäßig zu überprüfen und sich über Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen zu informieren. Die Sicherstellung der korrekten Abrechnung trägt dazu bei, Fehler und Ablehnungen zu vermeiden und Ihr Honorar vollständig zu erhalten. Eine regelmäßige Überprüfung der Abrechnungsprozesse ist unerlässlich. Bleiben Sie auf dem Laufenden, um keine Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen zu verpassen.
Vorteile einer korrekten EBM 01410 Abrechnung
Eine korrekte Abrechnung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Höheres Honorar: Durch korrekte Abrechnung erhalten Sie die volle Vergütung für Ihre Leistungen.
Weniger Fehler: Eine sorgfältige Dokumentation minimiert Abrechnungsfehler und Ablehnungen.
Compliance: Die Einhaltung der EBM-Richtlinien gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften.
Vertrauen aufbauen: Qualität und Empathie in der Therapie
Herausforderungen und Lösungen bei der Anwendung von EBM 01410
Die Anwendung der EBM 01410 Psychotherapie kann mit verschiedenen Herausforderungen verbunden sein. Ein wichtiger Aspekt ist der Vertrauensaufbau zu den Nutzern, um sie von der Qualität, Sicherheit und Empathie des Services zu überzeugen. Gerade in einem sensiblen Markt wie der psychotherapeutischen Versorgung ist Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, transparent zu kommunizieren und den Nutzern die Sicherheit zu geben, dass sie in guten Händen sind. Dies kann durch Zertifizierungen, Qualifikationen und positive Erfahrungsberichte anderer Nutzer erreicht werden. Die KVB-Broschüre bietet hierzu detaillierte Informationen. Bauen Sie Vertrauen auf, indem Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen transparent kommunizieren.
Sicherstellung der Verfügbarkeit qualifizierter Therapeuten
Ein weiteres Problem ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit qualifizierter Therapeuten für lokale und spezifische Bedürfnisse. Es ist wichtig, ein breites Netzwerk von Therapeuten aufzubauen, die unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen haben. Dies ermöglicht es, den Nutzern eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung anzubieten. Die Zusammenarbeit mit lokalen Therapeuten und die Nutzung digitaler Plattformen können dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Therapeuten zu erhöhen. Unsere Artikel zur Verfügbarkeit von Psychotherapieplätzen und Terminen bieten weitere Informationen. Erweitern Sie Ihr Netzwerk, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Balance zwischen technischer Automatisierung und persönlicher Beratung
Die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in die psychotherapeutische Versorgung bietet viele Vorteile, birgt aber auch Herausforderungen. Es ist wichtig, eine Balance zwischen technischer Automatisierung und persönlicher, empathischer Beratung zu finden. Die KI kann dazu beitragen, Prozesse zu optimieren und die Nutzer individuell zu unterstützen, sollte aber nicht die persönliche Interaktion mit dem Therapeuten ersetzen. Die Psychotherapie Aktuell bietet hierzu detaillierte Informationen. Finden Sie die richtige Balance zwischen Technologie und persönlicher Betreuung.
Qualität sichern: Faire Bedingungen für Therapeuten schaffen
Weitere nützliche Links
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg informiert über aktuelle Änderungen und regionale Besonderheiten im EBM.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung und Abrechnung.
Psychotherapie Aktuell bietet detaillierte Einblicke in verschiedene Abrechnungsaspekte und Neuerungen im Bereich der Psychotherapie.
FAQ
Was genau beinhaltet die EBM 01410 und wann kann ich sie abrechnen?
Die EBM 01410 ist eine Gebührenordnungsposition (GOP) im EBM, die für den Besuch eines Patienten außerhalb der Praxisräume abgerechnet werden kann, beispielsweise bei Hausbesuchen. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, die detailliert dokumentiert werden muss.
Wie dokumentiere ich die medizinische Notwendigkeit für einen Hausbesuch korrekt?
Die Dokumentation sollte die Gründe darlegen, warum der Patient nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen (z.B. schwere Angstzustände, Immobilität). Fügen Sie detaillierte Beschreibungen des Zustands des Patienten und der durchgeführten Behandlung hinzu.
Welche Reisekosten kann ich zusätzlich zur EBM 01410 abrechnen?
Gemäß Kapitel 40 des B€GO-EBM können Sie Reisekosten (Wegegeld) abrechnen. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Kassenärztlicher Vereinigung (KV). Informieren Sie sich über die regionalen Regelungen Ihrer zuständigen KV.
Gibt es Unterschiede bei der Abrechnung für GKV- und Beihilfe-Patienten?
Ja, bei Beihilfe-Patienten kann es vorkommen, dass die Nr. 50 (GOÄ) für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgelehnt wird. Wegegelder werden gemäß § 8 GOÄ abgerechnet.
Wie rechne ich Bezugspersonensitzungen (z.B. mit Eltern oder Lehrern) korrekt ab?
Die GOÄ enthält keine explizite Regelung für Bezugspersonensitzungen. Prüfen Sie analoge Abrechnungsmöglichkeiten (Nr. 4, Nr. 15, Nrn. 34 und 835) und begründen Sie die Abrechnung sorgfältig.
Welche Leistungen sind von der Abrechnung über die EBM ausgeschlossen?
Die konsiliarische Erörterung ist in den Leistungspaketen für psychologische Psychotherapeuten und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeuten integriert und kann nicht separat abgerechnet werden.
Wie kann ich Telefonate mit Krankenhäusern abrechnen?
Telefonate mit Krankenhäusern zur Bettenbestellung können über die Kennzeichnung mit 'F' (Feldkennung 5011) und die Abrechnung von Sachkosten/Materialkosten (Feldkennung 5012) abgerechnet werden.
Wo finde ich detaillierte Informationen zu den Abrechnungsbestimmungen?
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und in der Zeitschrift Psychotherapie Aktuell.